Gutschrift statt Rechnung

Die Gutschrift als Sonderform der Rechnung

Die Gutschrift stellt eine spezielle Form der Rechnung dar. Ihr wichtigstes Kennzeichen ist, dass sie vom Leistungsempfänger ausgestellt wird. Deshalb wird auch von einer umgekehrten Rechnung gesprochen. Im Gesetz sind Gutschriften als Ausnahme definiert. Sie setzen eine vorherige Absprache zwischen beiden Parteien voraus. Für eine Anerkennung als vollgültige Rechnung und den Vorsteuerabzug müssen Gutschriften alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile enthalten. Außerdem müssen sie als Gutschriften gekennzeichnet sein.

All diese Voraussetzungen werden bei der Gutschrift über AdvoAssist eingehalten, da die Gutschrift automatisch vom AdvoAssist-System erstellt wird.

Vorteile einer Gutschrift

Gutschriften sind in vielen Fällen eine Möglichkeit, Buchhaltungsvorgänge und damit Zahlungen deutlich zu beschleunigen. Vor allem bei einer länger bestehenden Geschäftsbeziehung verringern Gutschriften den Verwaltungsaufwand. Der Leistungserbringer spart sich die Rechnungserstellung und der Leistungsempfänger die Rechnungsprüfung. Außerdem hat der Leistungsempfänger die volle Kostenkontrolle. Durch die Hilfe entsprechender Software und einer weitreichenden Automatisierung lassen sich diese Vorteile in besonderem Umfang genießen.