Die AdvoAssist-Vergaberegeln

1. Bindende Gebührenstrukturen:
Die Terminsvertreter dürfen für die Terminsvertretung nur das zuvor vereinbarte Honorar (entweder AdvoAssist-Pauschalhonorar oder Honorar gemäß akzeptiertem Honorarvorschlag durch Terminsvertreter) zzgl. MwSt. in Rechnung stellen, nicht mehr.

2. Terminabsage:
Bei einer Terminabsage, wird das Terminsvertreterhonorar nicht fällig, sofern dieser rechtzeitig von der Absage in Kenntniss gesetzt wurde und nicht zum Termin anreisen musste. Terminabsagen sollen, sofern möglich, vor dem Terminzeitpunkt von dem ausschreibenden Mitglied im Mitgliederbereich durchgeführt werden. Dann wird seitens AdvoAssist keine Rechnung an den Terminsvertreter gestellt.

3. Termin verschieben:
Wird ein Termin verschoben, kann dies von dem ausschreibenden Mitglied im Mitgliederbereich an das System kommuniziert werden. Dem bereits beauftragten Terminsvertreter wird der neue Termin automatisch angeboten. Wenn dieser kein Interesse zeigt, wird der Termin automatisch neu unter allen Mitgliedern ausgeschrieben.

4. Folgetermine:
AdvoAssist-Ausschreibungen beziehen sich in der Regel auf einen Termin. Optional kann eine Regelung für Folgetermine im Ausschreibungstext festgelegt werden. Annehmer dieser Termine erklären sich mit der Regelung einverstanden.

5. Verbot des unwiderruflichen Vergleichs:
Über AdvoAssist beauftragten Terminsvertretern ist es untersagt unwiderrufliche Vergleiche zu schließen.